Buchung

Unsere Geschäftsbedingungen

– Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, oder zugesagt, oder falls eine schriftliche Bestätigung der Reservierung nach Bereitstellen des Zimmers nicht mehr möglich war.

– Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages bindet beide Parteien an die Vertragspflicht, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

– Der Gast verpflichtet sich bei Vertragsabschluß die Räumlichkeiten und das Inventar pfleglichst zu behandeln, sowie die Nachtruhe einzuhalten.

– Beim Einchecken muß der Gast einen gültigen Ausweis vorlegen können, damit der Meldepflicht ordnungsgemäß Folge geleistet werden kann.

– Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtannahme der vertraglichen Leistungen für die Dauer seines Vertrages einen Pauschalbetrag von 50 % seines Zimmerpreises, oder bis zu einer früheren anderweitigen Vergebung des Zimmers, zu entrichten.

– Bei Messezeiten wird der normal gültige Messepreis in Rechnung gestellt. Für den Verlust von Wertgegenständen und Geld übernimmt der Vermieter keine Haftung.

 

– Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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