Buchung
Unsere Geschäftsbedingungen
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, oder zugesagt, oder falls eine schriftliche Bestätigung der Reservierung nach Bereitstellen des Zimmers nicht mehr möglich war.
- Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages bindet beide Parteien an die Vertragspflicht, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
- Der Gast verpflichtet sich bei Vertragsabschluß die Räumlichkeiten und das Inventar pfleglichst zu behandeln, sowie die Nachtruhe einzuhalten.
- Beim Einchecken muß der Gast einen gültigen Ausweis vorlegen können, damit der Meldepflicht ordnungsgemäß Folge geleistet werden kann.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtannahme der vertraglichen Leistungen für die Dauer seines Vertrages einen Pauschalbetrag von 50 % seines Zimmerpreises, oder bis zu einer früheren anderweitigen Vergebung des Zimmers, zu entrichten.
- Bei Messezeiten wird der normal gültige Messepreis in Rechnung gestellt. Für den Verlust von Wertgegenständen und Geld übernimmt der Vermieter keine Haftung.
- Gerichtsstand ist der Betriebsort.